Das klappbare Seniorenfahrzeug ist mit einem Eigengewicht von nur 28 kg ideal zur Mitnahme im Kfz. geeignet.
Durch die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ist das Fahrzeug nicht anmeldepflichtig.
Das Fahren auf dem Bürgersteig sowie Fußwegen oder Fußgängerzonen ist uneingeschränkt erlaubt.